Im Jahr 1340 wird im Wiener Stadtrecht das Pfählen von Ehebrechenden erlaubt. Das soll abschrecken, aber auch die Institution der Ehe schützen. "Wird aber der Übertreter und das Weib gefangen, so soll der Richter gegen beide mit dem Stechen und Töten richten, wie es recht ist." So steht es im Wiener Stadtrecht des Mittelalters. Dieses Gesetz gilt zwar für beide Geschlechter, doch wegen Ehebruch bestraft werden deutlich mehr Frauen als Männer. Der Grund dafür liegt in den damaligen Machtverhältnissen: Was bei einem Mann als Sünde durchgeht, gilt bei einer Frau als Verbrechen. *** Gesprochen haben wir für das Zeitzeichen unter anderem mit: Klaus van Eickels (Geschichtsprofessor, Universität Bamberg) ***