Sie gab sich tierlieb, die nationalsozialistische Regierung, so tierlieb, dass sie in Viehwagons Menschen deportieren ließ, dass sie Tierversuche verbot und mit Häftlingen experimentierte, dass sie im Jahr ihrer Machtergreifung das erste deutsche Tierschutzgesetz verabschiedete. "Verboten ist, ein Tier unnötig zu quälen oder roh zu misshandeln", so lautet § 1 des Regelwerkes. Autorin: Claudia Friedrich