Das "Gesetz zum Schutze der Republik" soll die Weimarer Demokratie vor inneren Feinden schützen. Am 25.3.1930 wird es neu beschlossen, ist gegen die NSDAP aber letztlich erfolglos. Das "Gesetz zum Schutze der Republik" soll die Weimarer Republik gegen ihre Feinde im Innern verteidigen. Doch die konservative Elite in den Gerichten ist in die junge Demokratie noch nicht hineingewachsen - und spricht mit dem Verständnis Recht, die Republikaner hätten ihr Land zerstört.