Am 27. November 1961 wird das Schlafmittel Contergan von der Herstellerfirma Grünenthal vom Markt genommen, nachdem eine rapide Zunahme von Missbildungen bei Neugeborenen beobachtet worden war. Ein Vertreter von Grünenthal beteuert im Interview, dass das Medikament sorgfältig klinisch geprüft wurde. Im Contergan-Prozess, der 1968 begann und 1970 endete, wurde der ursächliche Zusammenhang der Einnahme von Thalidomid und Nervenschäden bzw. Missbildungen bei Ungeborenen klar festgestellt. Das Verfahren gegen Angestellte der Firma Grünenthal wurde allerdings eingestellt, weil die individuelle Schuld der Angeklagten nicht nachgewiesen werden konnte. Grünenthal und die Anwälte der betroffenen Familien einigten sich 1970 auf einen Vergleich, mit dem sich Grünenthal zur Zahlung von 100 Millionen D-Mark verpflichtete. Interviewer: Klaus-Martin Meyer.