Am 29. März 1924 schloss der Freistaat Bayern mit dem Heiligen Stuhl in Rom einen Vertrag, das "Konkordat zwischen seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern". In dem Staatsvertrag einigten sich beide Seiten auf Rechte, Pflichten und gewisse Zuständigkeiten. Wie kam es dazu und warum musste das Verhältnis zwischen dem jungen Freistaat und der katholischen Kirche neu verhandelt werden? Sind die Staatsleistungen, die an die Kirche gezahlt werden, heute noch gerechtfertigt und wie sehen konkret die Ablösebemühungen aus?