Der erste Auschwitz-Prozess begann im Dezember 1963 in Frankfurt am Main und endete mit der Urteilsverkündung im August 1965. Angeklagt waren Mitglieder der Lagermannschaft des ehemaligen Vernichtungslagers Auschwitz. Die Urteilsbegründung des vorsitzenden Richters Hans Hofmeyer wird hier von Rundfunksprechern in Ausschnitten gelesen.