Während die Bewohner einer Villa in Berlin Grunewald für längere Zeit im Urlaub waren, gab es im Haus einen Wasserrohrbruch. Das Wasser hatten sie vor der Reise nicht abgestellt. Müssen die Bewohner selbst für den Schaden aufkommen, weil sie grob fahrlässig gehandelt haben? Die Bundesrichter sehen den Fall differenziert, Erhard Becker berichtet.