Justitia
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Rentenansprüche von Beamten und Berufssoldaten laut Artikel 131

SWR Retro - Aus der Residenz des Rechts · 01.07.1963 · 4 Min.
Justitia
Erscheinungsdatum
01.07.1963
Rubrik
Sender
Podcast

Einem Beamten oder Berufssoldaten, dessen Dienstzeit unter 10 Jahren liegt, stehen laut Artikel 131 des Grundgesetzes keine Versorgungsbezüge für den Ruhestand zu. Dagegen klagt ein ehemaliger Wehrmachtsoffizier. Vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts berichtet Erhard Becker.

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