Riemenschneiders "Madonna im Rosenkranz" war aus der spätgotischen Wallfahrtskirche bei Volkach am Main gestohlen worden. Um zu verhindern, dass das sehr bekannte und deshalb unverkäufliche Kunstwerk vernichtet wird, machte der Chefredakteur des "Stern" in seiner Illustrierten den Fall öffentlich und bot 100.000 Mark Belohnung für die Rückgabe des Kunstwerks. Die Übergabe von Geld und Madonna fanden in aller Heimlichkeit statt. Hat sich der Redakteur der Hehlerei schuldig gemacht? Erhard Becker berichtet vom Urteil des Bundesgerichtshofs.