Aufgrund des Irrtums eines Tierarztes entsteht einem Pferdezüchter ein finanzieller Schaden. Der Tierarzt hat aus Versehen das Geschlecht eines Fohlens falsch angegeben. Der Traberzuchtverein, dem alle künftigen Rennpferde gemeldet werden müssen, lehnt eine spätere Korrektur ab. Deshalb kann der Züchter sein Pferd nicht mehr in Pferderennen einsetzen. Muss der Tierarzt Schadensersatz leisten? Erhard Becker spricht mit dem Bundesrichter Ferdinand Bode über den Fall.