Zwei Häuser sind so gebaut, dass sie sich eine Giebelmauer teilen. Nachdem das eine Haus im Krieg zerstört wurde, möchte sein Besitzer wenigstens die Mauer noch nutzen und vermietet sie als Werbefläche. Der Eigentümer des noch existierenden Hauses sieht sich aber inzwischen als Alleineigentümer der Mauer und betrachtet die Vermietung als unrechtmäßig. Von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs berichtet Erhard Becker.