Das unnötige Herbeirufen eines Streifenwagens der Polizei gilt als „grober Unfug“ und wird mit Geldstrafen oder Haft bestraft. Besprochen wird der Fall eines jungen Ehepaares, das in Scheidung lebt. Nachdem der Mann die Sicherung rausgedreht hat, rief die Frau die Polizei. Ist das grober Unfug? Oder befürchtete die Frau Misshandlung und rief die Polizei zurecht? Erhard Becker berichtet vom Urteil des Bundesgerichtshofes.