Schild "Dieser Betrieb wird bestreikt"
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Dürfen Hausangestellte ohne Streik Tarifabschlüsse aushandeln?

SWR Retro - Aus der Residenz des Rechts · 11.05.1964 · 9 Min.
Schild "Dieser Betrieb wird bestreikt"
Erscheinungsdatum
11.05.1964
Rubrik
Sender
Podcast

Laut Tarifvertragsgesetz gilt, dass nur die Gewerkschaften, die zum Streik bereit sind, Tarifverträge abschließen dürfen. Dagegen klagt der Verband der katholischen Hausgehilfinnen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob die Kampfbereitschaft einer Gewerkschaft eine Voraussetzung ist, um die erwünschten Regelungen für die Arbeitsbedingungen zu erzielen. Erhard Becker berichtet.