Ein französischer Fremdenlegionär, der in Algerien an der Erschießung von Frauen und Kindern beteiligt war und inzwischen in Deutschland lebt, soll nach Frankreich ausgeliefert werden. Dort droht ihm die Todesstrafe. Ist die Auslieferung verfassungskonform? Von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berichtet Erhard Becker.