Die geplante, finale Abstimmung über das Gebäude-Energie-Gesetz kommt doch nicht - das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren bemängelt und entschieden, den Abgeordneten stehe eventuell nicht genug Zeit zur Prüfung zur Verfügung. Damit hat es einem Eilantrag aus den Reihen der CDU stattgegeben. Eigentlich sollte das Gesetz nach dem monatelangen Streit darüber morgen in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag gebracht werden - und damit pünktlich vor der Sommerpause abgehakt. Das war innerhalb der Regierungskoalition vor allem den Grünen wichtig gewesen. Die Bundestagsabgeordnete Chantal Kopf von Bündnis 90/Die Grünen hat über den Beschluss "natürlich nicht gejubelt", sagt sie im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderatorin Jenny Beyen. Regierung und Partei müssten nun erst mal über einen neuen Zeitplan beraten - voraussichtlich bedeutet das: entweder eine Sondersitzung in der Sommerpause oder eine Abstimmung in der ersten Parlamentswoche im September.