Die Mafia, Drogenkartelle oder Rockerbanden - denkt man an "kriminelle Vereinigungen", kommen einem schnell gewaltbereite und gefährliche Gruppen in den Sinn. Im Vergleich dazu wirken die Klimaschutzaktivisten der "Letzten Generation" doch recht friedfertig und harmlos. Aber: Juristisch sieht die Sache anders aus, betont der frühere Bundesrichter Thomas Fischer mit Blick auf die bundesweite Razzia gegen die "Letzte Generation". Wenn die wesentliche Tätigkeit einer Vereinigung strafbar ist, dann könne auch der Tatbestand einer kriminellen Vereinigung vorliegen. Warum das seiner Meinung nach auf die "Letzten Generation" zutrifft, erklärt der Jurist im Gespräch mit SWR2-Moderator Florian Rudolph.