Der Solidaritätszuschlag verstößt nicht gegen das Grundgesetz - das haben die Richter in Karlsruhe entschieden und zur Begründung gesagt, dass es immer noch einen finanziellen Mehrbedarf wegen der deutschen Einheit gebe. Wie soll die Politik entscheiden: Beibehalten oder Abschaffen? In den deutschen Medien finden sich pro und contra Meinungen zu beiden Positionen.