Soll die Verjährungsfrist von 20 Jahren für Nazi-Morde verlängert werden? Das muss bald entschieden werden, da die Morde sonst ab dem 9. Mai 1965 nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. Diejenigen, gegen die schon Ermittlungen eingeleitet wurden, können auch nach diesem Datum noch verurteilt werden, aber diejenigen, die noch unentdeckt in ihren Verstecken sitzen, können dann nicht mehr belangt werden. Die Regierung befürchtet, dass die DDR noch viele Akten, die NS-Verbrechen beweisen, zurückhält, um sie im richtigen Moment gegen die Bundesrepublik einsetzen zu können. Am 25. März 1965 soll der Bundestag nun über das Verjährungsgesetz abstimmen. Reporter Hans-Joachim Deckert.