Am 8. Mai 1965 verjähren nach dem geltenden Recht des Jahres 1964 alle Mordtaten, die vor Ende des Zweiten Weltkrieges begangen wurden. Also auch die Morde der NS-Kriegsverbrechen. Es ist erneut eine Debatte darüber ausgebrochen, ob man das Gesetz nicht ändern sollte, damit NS-Mordtaten weiterhin strafrechtlich verfolgt werden können. Reporter Hendrik van Bergh kennt die Argumente der Befürworter und Gegner. Am 3. Juli 1979 beschloss der Bundestag, dass Mord nicht verjährt, und setzte damit einen Schlusspunkt unter die fast 20 Jahre andauernde Debatte um die Verfolgung von NS-Verbrechen.