Radiogerät aus den 1960ern
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Mit Mördern leben? - Zur Debatte um die Verlängerung der Verjährungsfrist für NS-Verbrechen

SR Retro - Echo der Woche · 14.02.1965 · 4 Min.
Radiogerät aus den 1960ern
Erscheinungsdatum
14.02.1965
Rubrik
Sender
Podcast

Mord verjährt nach 20 Jahren. So sieht das bundesdeutsche Gesetz damals aus. Das würde bedeuten, dass die Mordtaten der Nationalsozialisten ab dem 9. Mai 1965 strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden könnten. Eine Ausnahme bilden die Morde, gegen die bereits Ermittlungen eingeleitet wurden. Im Bundestag und in der Gesellschaft wird schon länger darüber diskutiert, ob diese Verjährungsfrist verlängert werden sollte. Reporter: Hans-Joachim Deckert.

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