Mord verjährt nach 20 Jahren. So sieht das bundesdeutsche Gesetz damals aus. Das würde bedeuten, dass die Mordtaten der Nationalsozialisten ab dem 9. Mai 1965 strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden könnten. Eine Ausnahme bilden die Morde, gegen die bereits Ermittlungen eingeleitet wurden. Im Bundestag und in der Gesellschaft wird schon länger darüber diskutiert, ob diese Verjährungsfrist verlängert werden sollte. Reporter: Hans-Joachim Deckert.