Das Oberlandesgericht München hat die schriftliche Urteilsbegründung im NSU-Prozess vorgelegt. Danach ist Beate Zschäpe neben Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Mittäterin der NSU-Morde und -Raubüberfälle. Der frühere BGH-Richter Prof. Thomas Fischer hält die Argumentation für die entscheidende Frage für die kommende Revision. Wird das Urteil halten?