*** Hinweis: In dieser Folge werden wir einige Passagen aus den Gerichtsunterlagen zitieren, in denen rassistische Beleidigungen fallen. Wir haben die entsprechenden Passagen gekürzt und akustisch verfremdet, aber um den Fall zu verstehen, ist es wichtig, einige dieser Begriffe hier auftauchen zu lassen. *** Am 15. August 1999 wird der Mosambikaner Carlos Fernando vom rechtsextremen Rüdiger K. im bayerischen Kolbermoor auf offener Straße zusammengeschlagen. Carlos Fernando stirbt an den Folgen seiner Verletzungen. Der 35-Jährige, der in den späten 80er-Jahren als Vertragsarbeiter in die DDR gekommen war, hatte den Osten nach der Wende verlassen, um sich und seine Tochter vor rassistischen Übergriffen zu schützen. Der Tod von Carlos Fernando geschieht in einer Zeit, in der die Brutalität rechtsextremer Gewalttaten auch für die breite Öffentlichkeit sichtbar wird. Taten wie die von Solingen, Mölln, Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen sind nur der traurige Gipfel einer Vielzahl rassistischer Übergriffe in den 90er-Jahren. Und trotzdem: Obwohl es sich um einen rechtsextremen Täter handelt, sieht das Gericht in der Tat kein rassistisches Motiv. Wie kann es sein, dass der Täter nur wegen Körperverletzung verurteilt wurde? Welchen Unterschied hätte eine juristische Anerkennung eines rassistischen Tatmotivs gemacht? Und wieso ist es problematisch, einen Täter wie Rüdiger K. als Einzeltäter zu werten? /// Weiterführende Infos zur Folge: http://www.wdr.de/k/Carlos-Fernando Autor:innen, Recherche und Manuskript: Marianna Deinyan, Lena Kampf, Gilda Sahebi, Nele Posthausen, Andreas Spinrath // Idee und Konzept: Dinah Rothenberg