Wer in der Beichte seine Sünden offenbart, kann gewiss sein: Sie bleiben geheim. Dafür sorgt das in Deutschland durch das Grundgesetz geschützte Beichtgeheimnis. Es gilt auch, wenn der oder die Beichtende eine Straftat beichtet, bis hin zu sexuellem Missbrauch und Mord. Im Verlauf der Debatte um Kindsmissbrauch steht das Beichtgeheimnis auf dem Prüfstand. In einigen Ländern wurde es bereits außer Kraft gesetzt. Auch in Deutschland steht diese Forderung im Raum, gegen die sich die Kirchen wehren. Uwe Birnstein geht der Geschichte und der Brisanz des Beichtgeheimnisses nach - in Gesprächen mit Priestern, Seelsorgerinnen und Missbrauchsbetroffenen.