Der Staatsrechtler und Berater der österreichischen Regierung führt aus, man habe als Emigrant nur wenig Austausch mit den einheimischen Kollegen gehabt. Zudem sei das Interesse an Rechts-Theorie und -Philosophie in Amerika kaum ausgeprägt. Das Studium wirke, anders als in Europa, auf den sofortigen Übergang in die juristische Praxis hin. Auch habe er sich von der monologischen Lehrtätigkeit – Vorlesung! – zugunsten einer dialogischen – Gespräch mit Studenten im Seminar – verabschieden müssen.