Die gesamte AfD darf vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage der AfD dagegen abgewiesen. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Peter Boehringer kritisiert das Urteil und sieht "krasse Verfahrensfehler".