Eine Vermieterin begrüßt am 07.11.2014 in Berlin einen Reisenden, der in ihrer Wohnung eine Übernachtung über das Onlineportal Airbnb gebucht hat.
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Kein Schmerzensgeld nach Unfall mit zerbrochener Kaffeekanne in Ferienwohnung

Podcast: Urteile der Woche · 07.12.2024 · 4 Min.
Eine Vermieterin begrüßt am 07.11.2014 in Berlin einen Reisenden, der in ihrer Wohnung eine Übernachtung über das Onlineportal Airbnb gebucht hat.
Erscheinungsdatum
07.12.2024
Rubrik
Sender
Podcast

Urlaub in der Ferienwohnung - da geht auch mal was kaputt. Wer aber haftet, wenn bspw. von der Kaffeekanne der Henkel abbricht und ein Kind schwere Verbrennungen erleidet? Die Urteile der Woche mit Katja Dietrich.

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