Dr. Birke erläutert Hartmut Schlottke rechtliche Rahmenbedingungen der Begnadigung. Das Schwurgericht zu Lübeck verurteilte 1960 den ehemaligen Regimentsführer der Wehrmacht, Franz Freiherrn von Ruffin, der die Erschießung des es Stabsfeldwebels Hubert Klügel (ohne Urteil eines Feldgerichts) befohlen hatte, zu 18 Monaten Gefängnis. Jetzt hat ihn ein Gericht in Kiel begnadigt.