Die Livestreams eines als "Drachenlord" bekannten Youtubers gelten offiziell als Rundfunk - die von Bild.de aber nicht? Weil die Rundfunkregeln in Deutschland aus internetlosen Zeiten stammen, ist seit Jahren umstritten, wann Online-Streamer eine Lizenz benötigen. Und noch ist keine Besserung in Sicht. Von Michael Borgers und Christoph Sterz www.deutschlandfunk.de, @mediasres Hören bis: 19.01.2038 Direkter Link zur Audiodatei http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2019/04/09/was_ist_rundfunk_die_suche_nach_regeln_fuer_livestreams_dlf_20190409_1536_ea927944.mp3