ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen aktuelle Wahlspots der NPD nicht spielen, das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Es ist nicht das erste Mal, dass Parteienwerbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verhindert wird. Bei anderen Spots stellt sich heute die Frage, warum sie laufen durften. Von Michael Borgers www.deutschlandfunk.de, @mediasres Hören bis: 19.01.2038 Direkter Link zur Audiodatei http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2019/04/29/grenzwertig_aber_gesendet_wahlwerbespots_wann_darf_sie_dlf_20190429_1536_9990fd5b.mp3