Die SPD-Abgeordneten Adolf Arndt (vorn) und Max Brauer während der Verjährungsdebatte am 10.03.1965 im Deutschen Bundestag in Bonn. Auf der Tagesordnung standen mehrere Anträge zur Verlängerung der Verjährungsfrist für Mord über den 08.05.1965 hinaus.
Deutschlandfunk

NS-Verbrechen – Mit der Verjährung sollten die Täter nicht davon kommen

Kalenderblatt · 10.03.2025 · 5 Min.
Die SPD-Abgeordneten Adolf Arndt (vorn) und Max Brauer während der Verjährungsdebatte am 10.03.1965 im Deutschen Bundestag in Bonn. Auf der Tagesordnung standen mehrere Anträge zur Verlängerung der Verjährungsfrist für Mord über den 08.05.1965 hinaus.
Erscheinungsdatum
10.03.2025
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Podcast

Mord verjährt nicht – dieses Prinzip hat sich in der Bundesrepublik erst spät durchgesetzt. Viele Verbrechen aus der NS-Zeit drohten ungesühnt zu bleiben. Ein Meilenstein war in diesem Zusammenhang die Bundestagsdebatte vom 10. März 1965.

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