Wenige Wochen vor seiner Pensionierung erleidet Mats‘ Vater einen Hirnschlag. Schnell steht fest: Er wird sich nicht erholen. Da es keine Patientenverfügung gibt, muss Mats als ältester Sohn bestimmen, wie es weitergeht. Keine leichte Entscheidung, denn es geht um die Frage: Soll sein Vater künstlich am Leben gehalten werden oder nicht? Expert*innen: Wiebke Nehls, Palliativmedizinerin am Helios-Klinikum Emil von Behring in Berlin-Zehlendorf || Achim Kling, Betreuungsrichter am Amtsgericht Berlin-Wedding