Wer gestohlene Gemälde zehn Jahre in gutem Glauben des rechtmäßigen Erwerbs in seinem Besitz hat, hat diese ersessen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden: Er machte klar, daran dürften auch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Udo Vetter im Gespräch mit Julius Stucke www.deutschlandfunkkultur.de, Interview Hören bis: 19.01.2038 Direkter Link zur Audiodatei http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2019/07/19/ersitzung_bgh_beschaeftigt_sich_mit_eigentumsrecht_an_drk_20190719_1746_27f32eee.mp3