Wenn die Polizei an einem Tatort DNA-Spuren findet, darf sie in Deutschland damit genau zwei Dinge tun: Sie darf das Geschlecht bestimmen und sie darf prüfen, ob die DNA schon im Zusammenhang mit anderen Straftaten aufgetaucht ist. Das ist alles. Technisch möglich ist inzwischen mehr. Von Vera Pache www.deutschlandfunk.de, Das Feature Hören bis: 19.01.2038 Direkter Link zur Audiodatei http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2018/02/20/von_der_dna_zum_verdaechtigen_ermittler_hoffen_auf_die_dlf_20180220_1915_01ae4330.mp3