Zwangsverheiratet als 13-Jährige - so erging es auch Cennet Krishak, die sich am Ende aus ihrer Ehe befreien konnte. Um Kinder und Minderjährige hier in Deutschland zu schützen, hat der Gesetzgeber 2017 das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen" verabschiedet. Die wesentliche Neuregelung: Wenn ein Partner bei Eheschließung unter 16 Jahre alt war, sind im Ausland geschlossene Ehen hier automatisch unwirksam. Das Gesetz muss allerdings nachgebessert werden, befand das Bundesverfassungsgericht im März. Aber was genau muss geändert werden? Und was bedeutet das für die betroffenen, meist minderjährigen Mädchen? Und warum sollte man unterscheiden zwischen Früh- und Kinderehe? Darüber sprechen die Justizreporter Fabian Töpel und Christoph Kehlbach mit den beiden AutorInnen des Buches "Frühehe im Recht", Prof. Dr. Nadjma Yassari und Prof. Dr. Ralf Michaels.