Schon 1923 kam dem Gesetzgeber die Idee, dass man jugendliche Straftäter*innen nicht mit Erwachsenen gleichsetzen sollte. Daraus entstand das Jugendgerichtsgesetz, das in teilweise abgewandelter Form bis heute Bestand hat. Wie hat sich das Jugendstrafrecht seitdem entwickelt? Welche Sanktionen sind sinnvoll bei Jugendlichen? Und ist die Jugend von heute wirklich krimineller geworden, wie oft behauptet wird? Die Justizreporter*innen Elena Raddatz und Max Bauer sprechen darüber mit Prof. Dr. Jörg Kinzig, dem Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen, und Liane Kunz von der Jugendgerichtshilfe des Landkreises Karlsruhe