Ein Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter eines Kindes verheiratet ist, gilt rechtlich automatisch als Vater. Ob er auch der biologische Vater des Kindes ist, spielt dafür erstmal keine Rolle. Kinder, die durch eine Samenspende zur Welt kommen, etwa in einer lesbischen Ehe, haben juristisch gesehen derzeit allerdings nur einen Elternteil: die leibliche Mutter. Das liegt am Abstammungsrecht. An dem ist seit Jahren nichts mehr verändert worden. Verändert haben sich aber die Familienmodelle. Die Rechtsanwältin Lucy Chebout vertritt sogenannte Regenbogenfamilien, aktuell auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Justizreporterin Alena Lagmöller erläutert sie die Probleme des geltenden Abstammungsrechts für queere Eltern und deren Kinder.