Die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist rechtens. Das hat gestern das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom März 2022 und wies die Berufung der Partei zurück. Das eigentliche Urteil kann nun nicht mehr revidiert werden. Trotzdem will die AfD in die nächste Instanz gehen. Sie versucht vor Gericht immer wieder, sich als Opfer in Szene zu setzen. Kann die Partei auch das aktuelle Urteil zur Selbstdarstellung nutzen? Das ist heute unsere Frage des Tages. Es antwortet der Politikwissenschaftler Claus Leggewie, der zu den Herausgebern der Blätter für deutsche und internationale Politik gehört.