Nachdem die NPD 2003 nicht verboten wird, wächst die Partei. Die Verbindungen zu militanten Neonazis sind kein Geheimnis. Und dennoch ahnt kaum jemand, was Deutschland ein paar Jahre später schwer erschüttern und schließlich zu einem zweiten NPD-Verbotsverfahren führen wird. Der Druck ist groß. Ein weiteres Mal soll das Parteiverbotsverfahren nicht scheitern. Dafür sorgen soll er: Rechtsprofessor Christoph Möllers. Er schreibt mit seinem Team einen neuen Verbotsantrag. Sie sind zuversichtlich, dass es dieses Mal ausreicht für ein Verbot der Partei. Und tatsächlich: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die NPD für verfassungsfeindlich. Doch verboten wird die NPD trotzdem nicht. Warum? Und was würde es für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD bedeuten, dass ein Parteiverbot kein "Gesinnungsverbot" ist, wie die Verfassungsrichter damals feststellen? Host: Christine Auerbach Reporter: Thies Marsen Uns erreicht Ihr über die Mailadresse: dieEntscheidung@br.de. Schickt uns Eure Fragen, Kommentare oder Themenvorschläge. Unsere Podcast-Empfehlung: Die Justizreporter*innen. Das ist der Jura-Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Erfahrene Journalistinnen und Journalisten informieren Euch über die wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem EuGH und dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - und zwar so, dass jeder es versteht. https://www.ardaudiothek.de/sendung/die-justizreporter-innen/72290090/