Wer einmal freigesprochen wurde, darf nicht wieder verfolgt und bestraft werden. So hat das Bundesverfassungsgericht gerade geurteilt. Auf Grundlage des Grundgesetzes und einer jahrtausendealten Rechtspraxis. Selbst wenn durch heutige DNA-Technik neue Beweise vorliegen. Anlass war der Mord an einer jungen Frau vor 42 Jahren. Der Angeklagte wurde damals freigesprochen. Warum ist keine Wiederaufnahme möglich? Warum hat die Mehrheit der Verfassungsrichter das Recht des Beklagten und Verfolgten stärker gewichtet als die Rechte des Opfers und der Hinterbliebenen? Wie stehen hier Recht und das Gefühl von Gerechtigkeit zueinander? Wir sprechen darüber mit Wolfram Schädler, Anwalt der betroffenen Familie, mit Erol Pohlreich, Professor für Strafrecht an der Europa-Universität Viadrina, mit Uwe Volkmann, Verfassungsrechtler und Rechtsphilosoph an der Uni Frankfurt und mit hr-Gerichtsreporterin Heike Borufka. Podcast-Tipp: „Verurteilt“ mit Heike Borufka und Basti Red: Die hr-Gerichtsreporterin und der Podcaster sprechen über echte Kriminalfälle, echte Gerichtsurteile, das echte Leben und das deutsche Justizsystem. https://www.ardaudiothek.de/sendung/verurteilt-der-gerichtspodcast/63108072/