Der Mann bestimmt, ob die Ehefrau arbeitet, über den gemeinsamen Namen befindet er auch, weil es schon immer so war. Klar: Stammbaum und so. Nein, sagt i das Bundesverfassungsgericht. Frauen dürfen ihren Nachnamen sehr wohl behalten und vielleicht gefällt der dem Gatten ja auch?