Auf einem Kalender klebt ein Zettel mit der Aufschrift "Urlaub".
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Urteil zum Urlaubsanspruch bereitet Mittelstand Kopfzerbrechen

Das Beste vom Morgen · 22.12.2022 · 4 Min.
Auf einem Kalender klebt ein Zettel mit der Aufschrift "Urlaub".
Erscheinungsdatum
22.12.2022
Rubrik
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Urlaubsansprüche verjähren nicht, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Bevor Urlaub verfällt, muss die Firma die Beschäftigten darüber informieren. Der zusätzliche bürokratische Aufwand ärgert die Arbeitgeber.

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