DDR-Schauprozess 1963 in Ostberlin gegen den Juristen Hans Globke, der unter Bundeskanzler Konrad Adenauer Staatssekretär im Bundeskanzleramt war und in der Zeit des Nationalsozialismus als Mitverfasser und Kommentator an den Nürnberger Gesetzen mitwirkte. Das Oberste Gericht der DDR verurteilt Globke in Abwesenheit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.