Im Bundestag wird über die im Mai 1965 ablaufende Verjährungsfrist für Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus debattiert. CDU/CSU und SPD fordern eine verstärkte Verfolgung von Verbrechen und eine Einleitung nötiger Verfahren bis März 1965, sodass eine Verjährung unterbrochen wird. Die FDP hält eine Verlängerung der Verjährungsfristen für verfassungswidrig.