In Karlsruhe tritt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zusammen, um über die Verfassungsklage der Regierung Südbaden zu entscheiden, die gegen die Bundesgesetze zur Neugliederung im südwestdeutschen Raum Einspruch erhoben hat. In der Reihe der Richter der Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Rudolf Katz (4.v.l. mit Schriftstück in der Hand), am Tisch davor rechts die Vertreter des Antrags, die Abordnung des Landes Südbaden.
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Die Südwest-Länder vor dem Bundesverfassungsgericht

Archivradio - Geschichte im Original · 20.04.2022 · 11 Min.
In Karlsruhe tritt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zusammen, um über die Verfassungsklage der Regierung Südbaden zu entscheiden, die gegen die Bundesgesetze zur Neugliederung im südwestdeutschen Raum Einspruch erhoben hat. In der Reihe der Richter der Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Rudolf Katz (4.v.l. mit Schriftstück in der Hand), am Tisch davor rechts die Vertreter des Antrags, die Abordnung des Landes Südbaden.
Erscheinungsdatum
20.04.2022
Rubrik
Sender
Podcast

4.10.1951 | Eine Volksabstimmung sollte entscheiden, ob die drei Südwestländer Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern sich zu einem Bundesland vereinigen oder ob die alten Länder Baden und Württemberg wieder hergestellt werden. Darüber waren sich alle Beteiligten einig. Nicht einig waren sie sich, wie die Abstimmung laufen sollte. Ursprünglich war geplant, dass auf den Gebieten der alten Länder Baden und Württemberg getrennt ausgezählt wird. Dann wäre es möglicherweise unentschieden ausgegangen. Allerdings wurden die Gesetze im Bund gemacht, und dort hatten CDU-Abgeordnete ein anderes Auszählungsverfahren durchgesetzt: Die Stimmen sollten jeweils in den vier Bezirken Nord-Württemberg, Nord-Baden, Süd-Württemberg und Süd-Baden ausgezählt werden. Das verbesserte die Chancen für den Südweststaat erheblich. Das entsprach aber nicht den badischen Interessen, weshalb das Land Baden dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagte. Denn der Präsident des Landes Baden, Leo Wohleb, war der Auffassung, dass rechtlich gesehen die alten Länder Baden und Württemberg noch immer existieren und das Land Baden somit auch die Nordbadener mitvertritt. Das Bundesverfassungsgericht war eine Woche zuvor erst feierlich eröffnet worden, insofern war es eine der ersten Entscheidungen, die die Karlsruher Richter zu treffen hatten. Die Klage der Badener haben sie abgewiesen. Erhalten sind von jenem Tag die Schlussworte der jeweiligen Länderchefs, die trotz ihrer Meinungsunterschiede noch einmal betonen, wie sehr sie freundlich miteinander verbunden sind.

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