In Zukunft sollen Schiedsgerichte über die Rückgabe von NS-Raubkunst entscheiden. Die Schiedsgerichtsbarkeit setzt sich zusammen aus Juristen aber auch aus Kunsthistorikern, die Entscheidungen sollen am Ende schiedlich getroffen werden. "Es ist in unserem Interesse und es ist im Interesse der Erben", sagte der Bayerischer Kunstminister Markus Blume.